Periodische Elektrokontrolle:
Im Laufe der Zeit entstehen in der Elektroinstallationen
Abnützungen oder Alterungen. Darum werden Sie als
Eigentümer/in aufgeboten die Kontrolle durch ein
Unabhängige Kontrollorgan durchzuführen. Falls diese Periodizität noch nicht eingetroffen ist und Sie möchten wissen ob ihre Installation in Ordnung ist, führen wir die Kontrolle gerne für Sie durch.

Elektrokontrolle bei einer Handänderung:
Installationen mit 10 oder 20-jährigen Kontrollperiodizität müssen bei der Handänderung einen Sicherheitsnachweis vorliegen können der nicht älter als 5 Jahre ist. Falls die Kontrolle vor 5 Jahre oder mehr stattgefunden hat, muss dies erneuert werden. Diese Kontrolle ist die selber wie eine Periodische Kontrolle.

Schlusskontrolle:
Der Elektroinstallateur ist verpflichtet nach Abschluss der Elektroinstallationen dem Eigentümer einen Sicherheitsnachweis mit den dazugehörigen Mess und Prüfprotokolle zu übergeben. Der Eigentümer bewahrt diese bis zu dem Ablauf der Kontrollperiodizität.

Abnahmekontrolle:
Bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiodizität von 10 Jahren oder weniger muss der Eigentümer nebst der Schlusskontrolle die der Elektroinstallateur durchführt, eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges kontrollunternehmen durchführen. Der Eigentümer ist verpflichtet die Abnahmekontrolle innerhalb 6 Monate nach der Schlusskontrolle durchzuführen.

Geräteprüfungen:
Damit Ihre Maschinen, Anlagen und Geräte Sicher für ihren Personenkreises und dem Sachwertschutz im Betrieb sind, müssen diese je nach Einsatzort, Einsatzzweck, Herstellerangaben und Risikobeurteilung periodisch geprüft werden.

Lastgangmessung an bestehenden Gebäuden:
Sie möchten an Ihrer Liegenschaft Ladestationen oder Wärmepumpe nachrüsten? Dann empfehlen wir Ihnen eine Lastgangmessung durchzuführen, bevor Sie dies in Auftrag geben. Mit dieser Messvariante sehen sie den effektiven Stromverbrauch anhand einer Tabelle und sehen ob die Kapazität des Stromes für die Nachrüstung ausreicht.